Deutsches Recht für Naziinnen – Schießen an der Grenze

(Aus Januar 2016)

Vorneweg, ich halte nichts vom derzeit praktizierten Grenzregime, nur weil es einigen dämlichen Linken gefällt ist die offene Grenze ganz ohne Grenzregime trotzdem nichts Tolles. Die Gegenthese, also die lückenlose Grenzsicherung ist aber mindestens ebenso utopisch. Wie immer liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte, die Welt ist grau, sowohl Nazis als auch linksgrüne Gutbacken irren beim Thema Grenze. Nazis und Linksgrüne zum Grenzregime zu befragen ist als würde man einen passionierten Säufer und einen vehementen Prohibitionisten über das richtige Maß beim Alkoholgenuss befragen, was vernünftiges kommt da halt nicht dabei heraus.

Frauke Petry hat Unrecht, auf Grenzverletzer zu schießen geht auch als „allerletztes Mittel“ nicht. Zumindest nicht wenn der Grenzverletzer nichts weiter tut als über einen Zaun zu klettern.

Der §11 des UZwG wird hier missbraucht um den Eindruck zu erwecken der Schusswaffengebrauch gegen Klettermaxen sei generell zulässig, dem ist aber nicht so. Es gilt auch hier selbstverständlich erst einmal der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 4), nur weil jemand in friedlicher Art und Weise über einen Grenzzaun klettert kann derjenige nicht nach Belieben abgeknallt werden. So lange der Kletterer nicht erkennbar kurz davor ist eine schwere Gewalttat (nicht per se verwechseln mit Straftat, Gewalt ist eine Besondere unter den Straftaten) zu begehen ist nichts drin mit schießen. Selbst wenn es sich um einen Fall von „aggressivem Klettern“ bei gleichzeitigem verweigern eines Anhaltebefehls handelt darf noch nicht geschossen werden. Die Polizei hat erst einmal unten am Zaun zu warten und dann den illegalen Einwanderer festzusetzen. Was sie nicht zu tun hat ist Freizeitsportler von ihren Übungsgeräten zu schießen und dann erst zu fragen was das Ganze eigentlich soll.

Erst wenn der vermeintliche Ausländer deutschen Boden erreicht hat, also vom Zaun runter ist, kann der Beamte seinen Colt zücken, schießen darf er aber trotzdem noch nicht. Es müsste sich jetzt erst ein Fall einstellen, in dem der Neuankömmling auf dem Hoheitsgebiet der BRD versucht der Grenzpatrouille durch Flucht zu entkommen, erst dann könnte der Schusswaffengebrauch in Erwägung gezogen werden, und dies auch nur vielleicht.

Also, noch einmal zum Mitschreiben. Wer über einen Zaun klettert darf nicht erschossen werden nur weil er nicht auf Befehl hin aufhört zu klettern. Richtig verhält sich ein Grenzbeamter der auf das Ende der Kletterpartie wartet und dann zur Personenkontrolle schreitet. Erst wenn sich der zu kontrollierende Verdächtige der Kontrolle durch Flucht zu entziehen versucht darf eventuell geschossen werden. Eine Flucht vom Beamten weg darf hier nicht mit der Flucht zum Beamten hin verwechselt werden. Wer zum Beamten hin flieht der ist Flüchtling und kein fliehender Verdächtiger.

Frau von Storch hatte ja einen Unfall mit der Computermaus. Hierwegen war sie dann unabsichtlich dafür auch auf Kinder zu schießen. Hier setzt der § 12, Abs. 3 eine klare Grenze, was nach Kind aussieht darf gar nicht beschoßen werden, nicht einmal wenn man den Verdacht hegt das vermeintliche Kind sei in Wirklichkeit Satan persönlich und kurz davor die Pforten zur Hölle zu öffnen.

Also, noch einmal zum Mitschreiben, weder menschliche Kletteraffen noch satanische Kinder dürfen einfach unmgenietet werden. Auch nicht von Nazis.

Natürlich darf unter Umständen an der Grenze geschossen werden, diese Umstände sind:

  • Die Russen kommen (Rote Armee, nicht Spaziergänger),
  • offensichtlich bewaffnete Personen machen den Eindruck gleich loszuballern (gilt nicht für eigene Grenzbeamte),
  • der wiederholten Weisung „zu halten“ wird nicht nachgekommen (unterscheiden Sie hier „halten“ von „klettern“, ferner ist das „halten“ eher auf Fahrzeuge in horizontaler Richtung bezogen als auf Personen in der Vertikalen),
  • es wird versucht sich einer Personenkontrolle oder der Durchsuchung von mitgeführten Gegenständen durch Flucht zu entziehen (Flucht bedeutet vom Beamten weg, nicht zu ihm hin),
  • ein Strafgefangener auf der Flucht klettert in die (für Flüchtlinge die hier her kommen wollen) falsche Richtung, also zum Ausland hin und hört trotz Aufforderung nicht auf damit,
  • Helene Fischer kehrt aus dem Urlaub zurück.

Egal wie man es dreht oder wendet, einen einfachen illegalen Grenzübertritt (dazu gehört auch das Überklettern von Grenzzäunen) ahndet die Polizei durch Festnahme und Übergabe an die Justiz, aber nicht durch vorsorgliches Erschießen.

Sowohl Frau Petry als auch Frau Storch verwechseln eine Staatsgrenze in Friedenszeiten mit der Frontlinie im Großen Vaterländischen.

 

P.S.

Warum kapiert das ein Handwerker, aber die komplette Medienlandschaft und die komplette Politik (incl. AfD) nicht?